Schieß- und Standaufsichten


Immer wieder erreichen uns Anfragen zu den Schieß- und Standaufsichten, weshalb wir an dieser Stelle nochmals ausführlich auf die gesetzlichen Grundlagen, die Richtlinien des DSB und unser Schulungsangebot eingehen möchten. 

 

Gesetzliche Grundlagen

  • Der Gesetzgeber spricht in § 27 Abs.3 und 7 WaffG von den Anforderungen an das Aufsichtspersonal.
  • In § 10 AWaffV verwendet er den Begriff „verantwortliche Aufsichtsperson“, deren Qualifizierung durch den anerkannten Schießsportverband erfolgen kann.
  • Die Aufsicht umfasst sowohl die Aufsicht beim Schießen mit Luftdruckwaffen als auch beim Schießen mit Feuerwaffen.
  • Hiervon zu trennen ist die „zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson“ nach § 27 Abs.3 WaffG i.V.m. § 10 AWaffV. Diese Aufsichtsperson erhält ihre nach § 10 Abs.6 AWaffV erforderliche Qualifizierung durch den Erwerb der sogenannten Jugendbasislizenz.
  • „Verantwortliche Aufsichtsperson“ und zur „Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson“ müssen nicht identisch sein. Dies folgt aus § 10 Abs.5 AWaffV, wonach die gemäß § 27 Abs.3 WaffG „zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson“ lediglich auf der Schießstätte - mit dem Recht des jederzeitigen Eingriffs - anwesend sein muss.
  • Demgegenüber muss die „verantwortliche Aufsichtsperson“ das Schießen ständig beaufsichtigen. Dies regelt § 11 AWaffV.
  • Allerdings können beide Voraussetzungen bei entsprechender Qualifikation in einer Person gegeben sein.

 

Richtlinien des Deutschen Schützenbundes

Die Richtlinien des DSB waren Voraussetzung für das Anerkennungsverfahren als „anerkannter Schießsportverband“ und beinhalten folgende Themenbereiche:

  • I. Waffenrechtliche Regelungen
  • II. Schießstätten
  • III. Versicherungen
  • IV. Erste Hilfe

Die Durchführung von Lehrgängen zur Qualifizierung von verantwortlichen Aufsichtspersonen hat der DSB seinen Mitgliedsverbänden für ihren Bereich übertragen. Sie führen die Ausbildung eigenverantwortlich unter Beachtung dieser Richtlinien durch. Die erteilten Bescheinigungen gelten für den gesamten Bereich des DSB.

 

Schulungsangebot des WSV

Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und den Richtlinien des DSB hat der WSV Ausbildungsunterlagen für Schieß- und Standaufsichten entwickelt. Nähere Einzelheiten sind bei der Geschäftsstelle zu erfragen.       

 

Wichtiger Zusatz

Ergänzend hierzu möchten wir mitteilen, dass diejenigen Schützen, die die Sachkunde nach dem neuen Waffengesetz auf der Grundlage der Schulungsunterlagen des Württembergischen Schützenverbandes abgelegt haben und in diesem Zusammenhang eine zusätzliche Unterweisung als Schieß- und Standaufsichten erhielten, bereits die Voraussetzungen für die „verantwortliche Aufsichtsperson“ besitzen.