• Erlaubnis zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen,
die Waffen müssen ein PTB - Prüfzeichen aufweisen
• Voraussetzung für die Erteilung: Volljährigkeit, persönliche Eignung,
Zuverlässigkeit
• ACHTUNG: der Kleine Waffenschein berechtigt nicht zum Verschießen
von Feuerwerk (Silvester) auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen;
dies würde eine gesonderte Erlaubnis durch die Behörde voraussetzen