Jugendbasislizenz


Qualifikation nach § 27 Abs. 3 WaffG

Die Jugendbasislizenz wurde geschaffen, um Mitarbeitern in den Vereinen unter anderem Wissen in den Bereichen Recht, Pädagogik, Jugendförderung zu vermitteln, um auch zukünftig eine Tätigkeit als Aufsicht ausüben zu können (entspr. §27 Abs. 3 WaffG). Mit dieser Ausbildung kann, nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss, der Jugendbasislizenz-Inhaber die im Waffengesetz geforderte „Geeignetheit für die Kinder und Jugendarbeit“ nachweisen. Andere waffenrechtliche Nachweise werden von dieser Ausbildung nicht ersetzt.

Es besteht die Möglichkeit die Jugendbasislizenz sowohl zentral als auch dezentral durchzuführen. Die Durchführung der dezentralen Lehrgänge erfolgt durch das Landeslehrteam der WSJugend direkt in den Mitgliedsvereinen des WSV. Ein Lehrgang kann unter der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. beantragt werden.

Steckbrief:

 

Voraussetzungen:

 

Inhalte: