Jugendbasislizenz


Qualifikation nach § 27 Abs. 3 WaffG

Die Jugendbasislizenz wurde geschaffen, um Mitarbeitern in den Vereinen unter anderem Wissen in den Bereichen Recht, Pädagogik, Jugendförderung zu vermitteln, um auch zukünftig eine Tätigkeit als Aufsicht ausüben zu können (entspr. §27 Abs. 3 WaffG). Mit dieser Ausbildung kann, nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss, der Jugendbasislizenz-Inhaber die im Waffengesetz geforderte „Geeignetheit für die Kinder und Jugendarbeit“ nachweisen. Andere waffenrechtliche Nachweise werden von dieser Ausbildung nicht ersetzt.

Es besteht die Möglichkeit die Jugendbasislizenz sowohl zentral als auch dezentral durchzuführen. Die Durchführung der dezentralen Lehrgänge erfolgt durch das Landeslehrteam der WSJugend direkt in den Mitgliedsvereinen des WSV. Ein Lehrgang kann unter der Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. beantragt werden.

Steckbrief:

  • Dauer der Ausbildung: 17 UE
  • Charakter: überwiegend praxisnah
  • methodischer Ansätze: Erwachsenenbildung
  • Abschlussprüfung: nein
  • Gültigkeit der Lizenz: unbefristet

 

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mitgliedschaft: DSB / WSV angeschlossenen Verein
  • Nachweis der Sachkunde
  • Nachweis über eine gültigen Erste-Hilfe-Ausbildung (9 LE, nicht älter als zwei Jahre)

 

Inhalte:

  • Handlungskompetenz im Umgang mit Kindern und Jugendlichen auf dem Schießstand
  • Pädagogische Grundlagen
  • Kind- und Jugendgerechte Vermittlung Schießsport praktische Inhalte
  • Sorgfalt, Haftung und Aufsichtspflicht
  • Entwicklungsstufen vom Kind bis zum Heranwachsenden